In der Corona-Pandemie sind Alleinerziehende einer extremen Belastung ausgesetzt: Kinderbetreuung, Schulunterricht daheim und „nebenbei“ noch dem eigenen Job nachgehen – mit beiden Elternteilen schon schwierig, alleine aber eine Meisterleistung.
Für jedes Kind gibt es einen einmaligen Kinderbonus: 300 Euro mehr, die direkt mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Der Kinderbonus wird übrigens nicht auf Sozialleistungen angerechnet!
Wir unterstützen Alleinerziehende und erhöhen deshalb den Entlastungsbetrag auf 4008 Euro für 2020 und 2021 – mehr als doppelt so viel wie bisher. Der Entlastungsbetrag wirkt sich über die Steuerklasse 2 laufend aus und wird insgesamt bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt.